Patrick Coyle – Coyle Consulting, Nürnberg · AGB-Version 1 · Stand 28. September 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Patrick Coyle – Coyle Consulting, Baldurstraße 21, 90461 Nürnberg (der „Berater“) und seinen Kunden über Media Buying, Landingpage-Erstellung und Beratung im Online-Marketing. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien das jeweilige Vertragsdokument des Beraters (Vertrag oder Angebot, zusammen der „Einzelvertrag“) unterzeichnet haben; der Berater unterschreibt in der Regel zuletzt. Elektronische Unterschriften und Bestätigungen (z. B. eine Checkbox im Signaturvorgang) genügen. Mit der Bestätigung im Signaturvorgang werden diese AGB Vertragsbestandteil; eine gesonderte Unterschrift der AGB ist nicht erforderlich. Es gilt die Fassung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Berater ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. Einzelvertrag einschließlich Leistungsbeschreibung und „Das Wichtigste in Kürze“, 2. Auftragsverarbeitungsvertrag (für Fragen des Datenschutzes), 3. Produkt- und Compliance-Erklärung, 4. diese AGB. Spätere Vereinbarungen in Textform gehen früheren vor.
Für jeden weiteren Auftrag schließen die Parteien einen neuen Einzelvertrag. Er bezieht die dann aktuelle, dem Kunden zur Verfügung gestellte Fassung dieser AGB ein.
Der Berater erbringt die im Einzelvertrag beschriebenen Leistungen: Media Buying (Konzeption, Einrichtung, Steuerung und Optimierung von Kampagnen auf Native-Advertising- und vergleichbaren Plattformen), Landingpage-Erstellung sowie Beratung (z. B. Strategie, Audits, Workshops).
Media Buying und Beratung sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist sorgfältiges, fachgerechtes Arbeiten, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Bestimmte Umsätze, Konversionsraten, ROAS-, CPA- oder andere Kennzahlen werden weder geschuldet noch garantiert; ihr Nichterreichen ist kein Mangel und kein Kündigungsgrund. Prognosen, Benchmarks und Einschätzungen des Beraters sind unverbindlich, sofern der Einzelvertrag sie nicht ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet.
Die Landingpage-Erstellung ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Der Kunde nimmt die fertige Landingpage innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige ab. Weist der Berater bei der Anzeige auf diese Frist und ihre Folge hin und äußert sich der Kunde nicht, gilt das Werk als abgenommen, es sei denn, der Kunde hat die Abnahme unter Angabe eines konkreten Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Für Mängel gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 634 ff. BGB).
Der Berater arbeitet eigenverantwortlich, ortsunabhängig und ohne Weisungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort; ein Anstellungsverhältnis entsteht nicht. Er darf Subunternehmer einsetzen, bleibt für die Leistung verantwortlich und verpflichtet Subunternehmer zur Vertraulichkeit nach § 8.
Der Berater darf KI-Werkzeuge einsetzen (z. B. für Recherche, Texte, Bilder, Videos und Analysen); die fachliche Endkontrolle bleibt bei ihm. Werbemittel mit KI-erzeugten oder KI-veränderten Darstellungen realer oder realistisch wirkender Personen (z. B. Ärzte, Experten, Kundinnen und Kunden) setzt er nur nach Freigabe des Kunden in Textform ein und kennzeichnet sie, soweit gesetzlich erforderlich.
Native Ads, Advertorials und Landingpages, die der Berater erstellt oder schaltet, werden als Werbung gekennzeichnet (z. B. „Anzeige“), soweit Gesetz oder Plattformrichtlinien dies verlangen. Der Kunde verlangt nicht, dass eine Kennzeichnung nach Abs. 5 oder Abs. 6 entfernt oder abgeschwächt wird.
Nicht geschuldet sind, sofern der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht:
Der Berater ist nicht exklusiv tätig und darf auch für Wettbewerber des Kunden arbeiten. Vertrauliche Informationen des Kunden nutzt er dabei nicht (§ 8).
Die Kommunikation läuft per E-Mail oder, auf Wunsch des Kunden, über Slack. Verbindliche Erklärungen (insbesondere Freigaben, Budgetänderungen und Kündigungen) bedürfen der Textform über einen dieser Kanäle. Absprachen per WhatsApp oder SMS werden erst mit Bestätigung per E-Mail oder Slack verbindlich. Auf Anfragen, die werktags zwischen 8 und 18 Uhr eingehen, antwortet der Berater in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens am folgenden Werktag. Geplante Abwesenheiten kündigt er rechtzeitig an und stimmt mit dem Kunden ab, ob Kampagnen mit festen Budgets weiterlaufen oder pausiert werden. Bei unvorhergesehenem Ausfall informiert er den Kunden, sobald ihm dies möglich ist; der Kunde kann Kampagnen jederzeit selbst pausieren.
Vor der ersten Veröffentlichung legt der Berater Werbemittel (Anzeigentexte, Creatives, Advertorials, Landingpages) dem Kunden zur Freigabe vor, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erteilt oder verweigert die Freigabe in Textform innerhalb der im Einzelvertrag genannten Frist, sonst innerhalb von 2 Werktagen ab Vorlage.
Meldet sich der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt das Werbemittel als freigegeben, wenn der Berater bei der Vorlage in Textform auf die Frist und diese Folge hingewiesen hat. Das gilt nicht für Werbemittel mit gesundheits-, krankheits- oder wirkungsbezogenen Aussagen, Studienverweisen, Testimonials, Experten- oder Ärzteaussagen, Vorher-Nachher-Darstellungen oder vergleichender Werbung; diese veröffentlicht der Berater nur nach ausdrücklicher Freigabe in Textform.
Der Berater veröffentlicht freigabepflichtige Werbemittel erst nach Freigabe oder nach Eintritt der Freigabefiktion. Verzögerungen durch eine verspätete Freigabe gehen nicht zu seinen Lasten.
Die Parteien können den Freigabeprozess einvernehmlich in Textform anpassen (z. B. auf Stichproben oder nachträgliche Information umstellen), sobald sich eine gemeinsame Praxis eingespielt hat. Abs. 2 Satz 2 bleibt davon unberührt. Eine Freigabe ändert nichts an der Verantwortung des Kunden für seine Angaben nach § 10.
Der Berater setzt keine Werbemittel, Aussagen oder Weisungen um, die er nach seiner fachlichen Einschätzung für rechtswidrig, irreführend oder mit den Richtlinien der jeweiligen Plattform unvereinbar hält. Er teilt seine Bedenken in Textform mit und schlägt, wenn möglich, eine zulässige Alternative vor. Diese Ablehnung ist keine Pflichtverletzung und lässt die Vergütung unberührt.
Die Freigabe betrifft die werbliche Nutzung. Die Abnahme einer beauftragten Landingpage richtet sich nach § 2 Abs. 3.
Performance-Marketing hängt von Faktoren ab, die der Berater nicht beherrscht (z. B. Algorithmen, Auktionsdynamik, Saisonalität, Wettbewerb, Verfügbarkeit der Plattformen). Der Berater garantiert keine bestimmten Ergebnisse. Test- und Optimierungsphasen gehören zur Leistung; der dabei anfallende Ad Spend wird wie jeder andere Ad Spend behandelt.
Der Kunde ist Vertragspartner der Werbeplattformen. Er trägt Mediabudget, Plattform- und Zahlungsgebühren direkt gegenüber der Plattform, hinterlegt dort ein Zahlungsmittel und sorgt für ausreichende Deckung. Der Berater verwaltet keine Kundengelder.
Für Fehler, Störungen, Abrechnungs- oder Tracking-Fehler, ungeplante Mehrausgaben (Overspend), Sperrungen und andere Vorgänge auf Seiten der Plattform haftet der Berater nur, soweit sie auf seiner schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Die Ablehnung von Werbemitteln oder die Sperrung von Konten durch eine Plattform ist keine Pflichtverletzung des Beraters, es sei denn, er hat bewusst gegen ihm bekannte Richtlinien verstoßen. Ansprüche gegen die Plattform macht der Kunde selbst geltend; der Berater unterstützt ihn im zumutbaren Rahmen.
Die Werbekonten gehören dem Kunden. Der Berater erhält Zugriff über eine persönliche Nutzerrolle mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, nicht über geteilte Passwörter. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter selbst Änderungen an den Kampagnen vor, verantwortet der Kunde diese und informiert den Berater. Die Kommunikation mit dem Plattform-Support übernimmt der Berater auf Wunsch; Identitäts- oder Zahlungsverifizierungen führt der Kunde selbst durch.
Der Berater ist bei einzelnen Werbeplattformen, insbesondere bei Taboola/Realize, Partner in einem Empfehlungs- oder Partnerprogramm. Vermittelt er dem Kunden auf dessen Wunsch einen persönlichen Empfehlungslink zur Eröffnung eines Werbekontos, kann er von der jeweiligen Plattform dafür eine Provision oder einen sonstigen Vorteil erhalten. Der Kunde ist mit dieser Möglichkeit einverstanden; bei Übersendung eines solchen Links weist der Berater zusätzlich in Textform gesondert darauf hin. Eine solche Provision beeinflusst die fachliche Empfehlung des Beraters zur Plattformwahl nicht, tritt neben die Vergütung nach § 5 und wird nicht auf sie angerechnet.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
Rechnungen werden elektronisch übermittelt (PDF oder E-Rechnung) und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Zahlungen erfolgen in Euro ohne Abzug von Bankgebühren oder Steuern; muss der Kunde Quellensteuern einbehalten, erhöht sich der Betrag entsprechend. Kunden aus anderen EU-Staaten teilen vor Rechnungsstellung ihre USt-IdNr. mit (Reverse-Charge-Verfahren).
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen (§§ 286 ff. BGB) einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Nach Mahnung mit angemessener Nachfrist darf der Berater weitere Leistungen zurückhalten, bis fällige Forderungen bezahlt sind, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen. Er darf in diesem Fall die betreuten Kampagnen nach Ankündigung in Textform pausieren; pausiert er sie nicht, verantwortet der Kunde ab der Leistungseinstellung die weitere Ausspielung und das dabei anfallende Budget.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag ausüben.
Stellt der Kunde die Nachweise zum Ad Spend (§ 6 Abs. 2) nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsende bereit, darf der Berater den Ad Spend anhand der ihm zugänglichen Plattformdaten ermitteln oder angemessen schätzen. Nach Vorlage der Nachweise wird die Abrechnung korrigiert.
Kunden mit Sitz außerhalb der EU, des EWR und des Vereinigten Königreichs leisten vor Kampagnenstart eine Sicherheit von 10 % des im Einzelvertrag genannten Budgets für die ersten vier Wochen. Sie wird mit der letzten Rechnung verrechnet.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Werbemittel, Produktangaben und Freigaben bereit, die der Berater für seine Leistung braucht, und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Er räumt dem Berater die für Kampagnensteuerung und Abrechnung nötigen Zugriffsrechte auf die Werbekonten ein oder stellt monatlich Nachweise über den Ad Spend bereit (z. B. Plattform-Reports, Rechnungen).
Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand darf der Berater mit 120 € netto je Stunde berechnen; weitergehende Schäden ersetzt der Kunde, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat.
Für seine Websites, Shops, Landingpages, Tracking-Implementierungen und sein Einwilligungsmanagement ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig, insbesondere für Einwilligungen nach § 25 TDDDG und Art. 6, 9 DSGVO sowie für Datenschutzhinweise. Das gilt auch, wenn der Berater auf Weisung des Kunden Pixel, Tags oder Tracking-Einstellungen auf Systemen des Kunden einrichtet. Der Kunde ergänzt seine Datenschutzerklärung und seine Einwilligungslösung eigenverantwortlich um die eingesetzten Werbeplattformen und Tracking-Technologien (z. B. Pixel von Taboola, Outbrain, MGID oder Newsbreak), sowohl im Text als auch in der technischen Umsetzung. Der Berater richtet Tracking nur auf Weisung ein, berät konzeptionell und weist darauf hin, wenn eine technische Umsetzung durch einen spezialisierten Dienstleister nötig ist; dessen Beauftragung und Kosten trägt der Kunde. Er ist nicht verpflichtet, den Kunden zur Anpassung seiner Datenschutzerklärung oder Einwilligungslösung aufzufordern oder diese zu prüfen, und erbringt hierzu keine Rechtsberatung (§ 2 Abs. 7).
Der Kunde erhält an allen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Creatives, Bilder, Videos, Landingpages, Advertorials, Kampagnenstrukturen, Reportings) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, einschließlich Bearbeitung und Nutzung durch seine Dienstleister und verbundenen Unternehmen. Nicht umfasst ist der Weiterverkauf oder die Lizenzierung als eigenständiges Produkt. Das Nutzungsrecht geht mit vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung über; bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
Für Material Dritter in Arbeitsergebnissen (z. B. Stockfotos, Schriften, Musik, Vorlagen, Ausgaben von KI-Werkzeugen) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters; der Berater weist auf wesentliche Einschränkungen hin. Braucht der Kunde für eine weitergehende Nutzung eine eigene Lizenz, erwirbt er sie selbst. Dass an KI-erzeugten Inhalten Schutzrechte entstehen, schuldet der Berater nicht.
Methoden, Vorlagen, Prompts, Textbausteine, Checklisten und Know-how des Beraters bleiben sein Eigentum; er darf sie für andere Kunden nutzen, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen. Soweit sie in Arbeitsergebnisse einfließen, gilt Abs. 1.
Erstellt der Berater eine Landingpage oder ein Advertorial mit einem eigenen Tool (z. B. LanderLab), liefert er dem Kunden auf Anforderung jederzeit einen vollständigen Export (HTML, CSS, JavaScript, eingebundene Medien) in dem Format, das das Tool bereitstellt. Eine vom Berater dafür erworbene generische Domain bleibt sein Eigentum; der Kunde kann ihre Übertragung gegen einmalig 100 € netto verlangen.
Stellt der Berater eine Landingpage oder ein Advertorial auf eigenen Systemen oder unter eigener Domain bereit, gilt:
Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken und Materialien bleiben beim Kunden; der Berater nutzt sie nur zur Vertragserfüllung.
Der Berater darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen (ohne vertrauliche Kennzahlen), sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kampagnendaten, Kennzahlen, Preise, Strategien) vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Das gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Regelung bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Jede Partei darf vertrauliche Informationen gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer und Versicherungsmakler, gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern sowie gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Subunternehmern offenlegen, soweit dies erforderlich ist.
Der Berater darf anonymisierte, aggregierte Kennzahlen ohne Rückschluss auf den Kunden, seine Produkte oder seine Endkunden für eigene Benchmarks und die Weiterentwicklung seiner Leistungen nutzen.
Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Fehlt eine Regelung, sind laufende Leistungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar; einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung bzw. Abnahme. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden bei Werkverträgen (§ 648 BGB) bleibt unberührt.
Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund für den Berater liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Produkt- und Compliance-Erklärung verstößt, trotz Mahnung mit Nachfrist nicht zahlt, seinen Zahlungspflichten gegenüber einer Werbeplattform nicht nachkommt oder wenn begründete Anhaltspunkte bestehen, dass beworbene Produkte, Aussagen oder Werbemittel rechtswidrig, irreführend oder für Gesundheit oder Sicherheit Dritter gefährlich sind.
Mit Vertragsende wird die bis dahin entstandene Vergütung fällig. Verpflichtungen des Kunden gegenüber den Werbeplattformen bleiben unberührt.
Zum Vertragsende pausiert der Berater die betreuten Kampagnen, sofern der Kunde nicht spätestens 3 Werktage vorher in Textform mitteilt, dass sie weiterlaufen sollen; dann geht die Verantwortung für die Kampagnen mit Vertragsende auf den Kunden über. Auf Anforderung übergibt der Berater innerhalb von 10 Werktagen die erstellten Werbemittel und eine kurze Übersicht der Kampagnenstruktur. Danach entzieht der Kunde die Zugriffsrechte; der Berater kann seine Zugänge auch selbst entfernen. Auf Verlangen löscht er überlassene Unterlagen und Zugangsdaten, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte und alle von ihm bereitgestellten, freigegebenen oder veröffentlichten Angaben (Werbeaussagen, Wirkversprechen, Studien, Zertifikate, Testimonials, Gütesiegel; zusammen die „Kundenangaben“) wahr, aktuell und rechtmäßig sind, insbesondere nach Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Medizinprodukte- und Verbraucherschutzrecht sowie nach den Richtlinien der Werbeplattformen, und dass von ihm bereitgestellte Werbemittel (Bilder, Videos, Musik, Texte, Logos, Marken) keine Rechte Dritter verletzen. Produktbezogene Einzelheiten und Zusicherungen enthält die Produkt- und Compliance-Erklärung (Anlage 2).
Der Berater prüft Kundenangaben und die Rechtefreiheit von Kundenmaterial nicht eigenständig. Er darf Aussagen oder Werbemittel zurückweisen oder Nachweise verlangen (§ 3 Abs. 5).
Der Kunde stellt den Berater von Ansprüchen Dritter (einschließlich Wettbewerbern, Rechteinhabern, Verbänden, Plattformen, geschädigten Endkunden, auch wegen Personen- und Gesundheitsschäden, und, soweit rechtlich zulässig, Behörden) sowie von den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche darauf beruhen, dass Kundenangaben unwahr, irreführend, unvollständig oder rechtswidrig waren oder vom Kunden bereitgestellte Werbemittel Rechte Dritter verletzt haben. Der Kunde unterstützt den Berater bei der Verteidigung und leistet auf Anforderung angemessene Kostenvorschüsse.
Die Freistellung setzt voraus, dass der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat; bei Kundenangaben und vom Kunden bereitgestellten Materialien wird dies vermutet, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist. Sie gilt nicht für Inhalte, die der Berater selbst gestaltet oder ausgewählt hat und die nicht auf Kundenangaben zurückgehen (z. B. eigene Formulierungen ohne Grundlage in den Kundenangaben, vom Berater gewählte Bilder, Musik oder Schriften, eine fehlende Werbekennzeichnung). Die Freigabe eines vom Berater gestalteten Werbemittels macht dessen Gestaltung nicht zur Kundenangabe; für die darin wiedergegebenen Produktangaben und Wirkaussagen bleibt der Kunde verantwortlich.
Der Berater informiert den Kunden unverzüglich in Textform über geltend gemachte Ansprüche. Die Rechtsverteidigung führt der Berater bzw. sein Haftpflichtversicherer. Anerkenntnisse, Vergleiche und strafbewehrte Unterlassungserklärungen gibt der Berater nur nach Abstimmung mit seinem Versicherer und nach Anhörung des Kunden ab.
Bei einer Abmahnung, einer Beanstandung durch eine Behörde oder Plattform, einem Produktrückruf oder anderen konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße darf der Berater betroffene Kampagnen, Werbemittel oder Landingpages sofort pausieren oder offline nehmen. Er informiert den Kunden unverzüglich. Ansprüche des Kunden wegen einer solchen Maßnahme bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters.
Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Berater begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens 250.000 € je Schadensfall und 500.000 € je Vertragsjahr, soweit der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Unbeschadet Abs. 1 haftet der Berater nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Kampagnen, für Vorgänge auf Seiten der Werbeplattformen (§ 4 Abs. 3) und für Entscheidungen und Angaben des Kunden (§ 10).
Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Beraters und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Außer in § 10 Abs. 4 ändern sie die Beweislast nicht zum Nachteil des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Mängelansprüche bei Werkleistungen in einem Jahr ab Abnahme. In den Fällen des Abs. 1 gelten die gesetzlichen Fristen.
Die Parteien beachten die DSGVO und die anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze.
Erhält der Berater Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist (z. B. in Analytics-, Attributions- oder CRM-Systemen, bei Bestelldaten oder bei Besucherdaten gehosteter Seiten nach § 7 Abs. 5), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 3). Er wird vorsorglich bereits bei Vertragsschluss unterzeichnet.
Beide Parteien informieren sich unverzüglich in Textform über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die andere Partei betreffen können.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort ist Nürnberg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand; der Berater darf auch am Sitz des Kunden klagen. Ein Schiedsverfahren wird nicht vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Individuelle Abreden gehen vor (§ 305b BGB).
Werktage im Sinne dieser AGB und der Einzelverträge sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen der Werbeplattformen, Ausfall von Internet oder Stromversorgung, behördliche Maßnahmen). Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag fristlos kündigen.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei in Textform übertragen werden. Forderungsabtretungen des Beraters im Rahmen eines Factorings sind zulässig.
Ist eine Bestimmung dieser AGB oder des Einzelvertrags unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Diese AGB werden nicht gesondert unterschrieben. Die Zustimmung erfolgt im Signaturvorgang zum jeweiligen Vertrag bzw. Angebot (§ 1 Abs. 2).
AGB-Version 1 · Stand 28. September 2026 · Patrick Coyle – Coyle Consulting, Baldurstraße 21, 90461 Nürnberg · [email protected]
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